Beschleunigte Grundqualifikation: (BKrFQG §4 (2))
Alle gewerblich tätigen Kraftfahrer/innen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2008 (Personenverkehr) oder 09.09.2009 (Güterverkehr) erworben haben müssen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.
Die beschleunigte Grundqualifikation wird durch Teilnahme an einer Schulung in unserer Fahrschule und anschließender theoretischen Prüfung bei der IHK erworben. Der Nachweis der beschleunigten Grundqualifikation erfolgt durch die Eintragung der “Schlüsselzahl 95” in den Führerschein.
Die Dauer der Schulung beträgt 140 Stunden und beinhaltet 10 Stunden praktische Ausbildung. Die Schulung und Prüfung kann auch vor der Führerscheinausbildung absolviert werden!
Kosten: auf Anfrage
Termin: auf Anfrage
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