Start Gefahrgutfahrer ADR-Fortbildung

Gefahrgutfahrerschulung
Fortbildung nach GGVSE und ADR

Der Gesetzgeber schreibt Fahrern von kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen
mit gefährlichen Gütern alle 5 Jahre eine Fortbildung vor.

Inhalt der Fortbildung:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Allgemeine Gefahreigenschaften
  • Dokumentation
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
  • Kennzeichnung, Bezettelung, orangefarbene Tafeln
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
  • IHK-Prüfung



Dauer der Ausbildung: --

Teilnahmegebühr: auf Anfrage

Termine: -folgen-


Die Gefahrgutfahrerschulung bieten wir in Zusammenarbeit
mit unserem Partner TüV Nord - Schulungszentrum an!

 
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