Weiterbildung für LKW- und Bus- Fahrer/innen:
Für Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen Güter- und Personenverkehr gilt eine Weiterbildungspflicht. Die Weiterbildung muss innerhalb von 5 Jahren absolviert werden und umfasst 35 Stunden. Diese können in 5 Teilabschnitte à 7 Stunden aufgeteilt werden.
Die erste Weiterbildung ist abzuschließen:
- fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation
- Zwischen 10.09.2008 und 10.09.2013 für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE
- Zwischen 10.09.2009 und 10.09.2014 für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE
Die Weiterbildung kann zu einem früheren bzw. späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden, der mit dem Ende der Gültigkeit der Fahrerlaubnis übereinstimmt:
- nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation darf
die Frist nicht kürzer als 3 Jahre bzw. nicht länger als 7 Jahre sein
- für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE die Frist vor dem 10.09.2015 liegt
- für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE die Frist vor dem 10.09.2016 liegt
aktuelle Termine unter Kurse !
Die Weiterbildung teilt sich in folgende Module:
Eine Förderung ihrer Weiterbildung ist möglich !!! Wir informieren sie gerne !
|