Start EU-Berufskraftfahrer

EU-Berufskraftfahrer-Ausbildung

Grundqualifikation (BKrFQG §4)

Alle gewerblich tätigen Kraftfahrer/innen, die ihre Farerlaubnis nach dem 09.09.2008 (Personenverkehr) oder 09.09.2009 (Güterverkehr) erworben haben, müssen eine Grundqualifikation nachweisen.

 

 

Wir bieten ihnen neben der Fahrererlaubnisklassen die beschleunigte Grundqualifikation und die beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger an. Die dreijährige Ausbildung zum Berufskraftfahrer macht man in einer Spedition, Fuhrbetrieb oder Busbetrieb.

 

Grundqualifikation beschleunigt Umsteiger beschleunigt

 

Bei Fragen informieren wir sie gerne!

 
© 2008 Fahrschule Heisig | Joomla Template by vonfio.de
Copyright © 2024 Fahrschule Heisig. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.