EU-Berufskraftfahrer-AusbildungGrundqualifikation (BKrFQG §4) Alle gewerblich tätigen Kraftfahrer/innen, die ihre Farerlaubnis nach dem 09.09.2008 (Personenverkehr) oder 09.09.2009 (Güterverkehr) erworben haben, müssen eine Grundqualifikation nachweisen.
Wir bieten ihnen neben der Fahrererlaubnisklassen die beschleunigte Grundqualifikation und die beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger an. Die dreijährige Ausbildung zum Berufskraftfahrer macht man in einer Spedition, Fuhrbetrieb oder Busbetrieb.
Grundqualifikation beschleunigt Umsteiger beschleunigt
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