Start Führerscheinklassen

Klasse L:

  • Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit einer bbH von nicht
    mehr als 40 km/h; mit Anhänger nicht schneller als 25 km/h; selbstfahrende
    Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von nicht
    mehr als 25 km/h, sowie Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.


Mindestalter: 16 Jahre

 
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